Was die Kriminalstatistik über Herkunft weiß – und was nicht.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik unterscheidet Tatverdächtige nach ihrem Pass: deutsch oder nichtdeutsch. Wer beides hat, zählt als deutsch. Ob jemand eingewandert ist oder Eltern hat, die eingewandert sind, erfasst sie nicht. Das hat Folgen für jeden Vergleich, der mit diesen Zahlen gemacht wird – und es lohnt sich, sie zu kennen, bevor man rechnet.
Das Bundeskriminalamt schreibt es unter jede Tabelle zur Staatsangehörigkeit: „Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, werden als Deutsche gezählt.“ Eingebürgerte zählen ebenfalls als Deutsche. Ein Merkmal für Migrationshintergrund oder Einwanderungsgeschichte gibt es in der bundesweiten Statistik nicht.
Wie groß die Gruppe ist, die dadurch unsichtbar wird, zeigt der Vergleich mit dem Mikrozensus: Rund 21,2 Millionen Menschen haben eine Einwanderungsgeschichte (Mikrozensus, nur Privathaushalte), aber nur 12,4 Millionen haben keinen deutschen Pass (Bevölkerungsfortschreibung). Die beiden Zahlen stammen aus verschiedenen Zählungen; die Differenz von grob 9 Millionen gibt deshalb nur die Größenordnung der Deutschen mit Einwanderungsgeschichte an. In der Kriminalstatistik stehen sie in derselben Spalte wie alle anderen Deutschen.
Die Zahl der Ausländer hängt übrigens davon ab, wen man fragt: Das Ausländerzentralregister zählt 14,1 Millionen, die Bevölkerungsfortschreibung 12,4 Millionen. Das Register führt Fortgezogene oft weiter, weil sich nicht jeder abmeldet. Wer mit dem Register rechnet, bekommt deshalb eher zu niedrige Raten. Das BKA rechnet mit der Fortschreibung. Wo man Alter und Geschlecht je Staatsangehörigkeit braucht, gibt es nur das Register – dann steht es dabei.
Wer eingebürgert wird, wechselt in der Statistik von „nichtdeutsch“ zu „deutsch“. Seit 2015 waren das 1.806.864 Menschen. 2024 und 2025 gab es so viele Einbürgerungen wie nie seit Beginn der Statistik im Jahr 2000: 292.020 und 333.343. Seit Juni 2024 ist eine Einbürgerung schon nach fünf statt acht Jahren möglich. Am häufigsten wurden 2025 Syrer eingebürgert, gefolgt von Türken und Russen.
Für Vergleiche über die Zeit heißt das: Die Gruppe „Nichtdeutsche“ von 2025 ist nicht dieselbe wie die von 2015. Ein Teil derer, die 2015 als Ausländer gezählt wurden, wird heute als Deutscher gezählt.
Zwei Effekte wirken gegeneinander, und die Statistik kann nicht sagen, welcher überwiegt.
Werden Menschen mit Einwanderungsgeschichte häufiger tatverdächtig als Menschen ohne, dann heben die Deutschen mit Einwanderungsgeschichte die Rate der „Deutschen“. Der Abstand zwischen deutsch und nichtdeutsch fällt dann kleiner aus als der Abstand zwischen Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte.
Wer eingebürgert werden will, darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Staatsangehörigkeitsgesetz). Außer Betracht bleiben nur kleine Strafen, etwa Geldstrafen bis 90 Tagessätze (§ 12a). Wer straffällig geworden ist, bleibt also eher Ausländer. Das macht die verbleibende Gruppe der Nichtdeutschen auffälliger und die Eingebürgerten unauffälliger – zumindest bis zur Einbürgerung.
Beide Effekte sind real. Wie groß sie sind, ließe sich nur mit einer Statistik messen, die Einwanderungsgeschichte erfasst. Die gibt es für Tatverdächtige bundesweit nicht.
Die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen enthält auch Menschen, die gar nicht in Deutschland gemeldet sind: Durchreisende, Touristen, Menschen ohne erlaubten Aufenthalt. 2025 hatten 154.347 der nichtdeutschen Tatverdächtigen einen unerlaubten Aufenthalt (18,7 %). Dazu kommen Delikte, die nur Ausländer begehen können, etwa Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz.
Deshalb ist der rohe Anteil von 40,1 % kein fairer Vergleich mit dem Bevölkerungsanteil von 14,8 %. Für die Belastungszahlen rechnet das BKA nur Tatverdächtige mit Wohnsitz in Deutschland – und wir rechnen zusätzlich ohne die Verstöße gegen das Aufenthalts- und Asylrecht.
Drei Schritte machen den Vergleich fair: nur Menschen, die hier wohnen; ohne Delikte, die nur Ausländer begehen können; und gleiches Alter und Geschlecht, weil junge Männer in jeder Gruppe am häufigsten tatverdächtig werden und unter Ausländern häufiger sind. Was danach bleibt, ist ein Unterschied, der sich nicht mehr mit Alter, Geschlecht oder Aufenthaltsrecht erklären lässt.
2025 wurden Nichtdeutsche, die in Deutschland wohnen, je 100.000 Einwohner 2,8-mal so oft tatverdächtig wie Deutsche. Ohne Verstöße gegen das Aufenthalts- und Asylrecht sind es 2,6-mal, bei gleichem Alter und Geschlecht 2,0-mal. Die Überrepräsentation wird durch die Bereinigung kleiner, aber sie verschwindet nicht.
Und dieser Wert vergleicht Pässe, nicht Herkünfte: Die Deutschen mit Einwanderungsgeschichte stecken im Nenner.
Am 31. März 2024 saßen 43.746 Menschen in Strafhaft oder Sicherungsverwahrung, davon 16.376 ohne deutschen Pass – 37,4 %. In der Bevölkerung lag der Anteil Ende 2023 bei 14,5 %. Auch hier fehlt die Herkunft: Die Strafvollzugsstatistik kennt nur die Staatsangehörigkeit.
Wie viel dabei verborgen bleibt, deutet ein Umweg über die Religion an. Mehrere westdeutsche Länder melden für ihre Gefängnisse einen Anteil von Muslimen zwischen 24 und 34 % (Länderabfrage 2024/25, freiwillige und nicht vergleichbare Angaben). Rechnet man aus den Staatsangehörigkeiten der Gefangenen und den Religionsanteilen ihrer Herkunftsgruppen hoch, kommt man bundesweit nur auf etwa 13 bis 16 %. Das ist eine Schätzung, und die Zahlen stammen nicht aus denselben Ländern. Der Abstand passt aber zu der Annahme, dass ein erheblicher Teil der muslimischen Gefangenen einen deutschen Pass hat.
Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik; Statistisches Bundesamt. Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (govdata.de/dl-de/by-2-0). Die Daten wurden verändert: zusammengeführt und umgerechnet. Maßgeblich sind die Veröffentlichungen der Quellen.